Forderungen ICAO: Verallgemeinerte Vorgaben, welche durch nationale Normen und Standards
interpretiert werden können.
Zaunhöhe: Regelhöhe mind. 2,44 m; Abweichung sind an solchen Stellen vorzunehmen, wo
Mindestabstände zu Bauten, Luftverkehrsflächen od. beweglichenGegenständen (Kfz) nicht
sichergestellt werden können. Sicherheitsbehörden akzeptieren hier oft die Erhöhung der
Sicherungsanlage auf 4,44 m, da ein Über-klettern bzw. Abspringen aus dieser Höhe in den
Luftsicherheitsbereich den Schwierigkeitsgrad der Regelhöhe übersteigt (Einzelfallprüfung
erforderlich)
Beschaffenheit der Sicherungsanlage(Komponenten):
Pfosten aus Stahlprofil mit Fundament; Beplankung aus Stahlgeflecht- od. Gitter – Maschenbreite max 50mm, Drahtstärke mind. 3,1 mm;
Übersteigschutz in Angriffsrichtung geneigt (wobei die Angriffsrichtung nicht klar definiert ist und beide Seiten betreffen kann,daher oft Y- Ausbildung) – Bespannung mit Stacheldraht, S-
Draht [Natodraht] oder auch Stahlgeflecht;
Unterkriechschutz 40 cm ins Erdreich ragend, aus –eingelassenen Geflecht, Borden, Platten mit entspr. Unterbeton, Betonfertigteile oder gegossene Fundamentbalken, an den Pfosten sind
Niederhalter für denunteren Spanndraht vorzusehen – in Feldmitte ist mind. ein zusätzlicher Erd- od. Betonanker vorzusehen.
Eckausbildungen sind so zu gestalten, dass diese > = 135°betragen (90°oder kleinere Innenecken sind Übersteighilfen)
Ganz wichtig:
Die DIN 1055 neueste Fassung findet immer Anwendung, besonders zu beachten beider
Planung – Windzonen, Eislasten, Benetzungsgrad, Frosttiefe und eine klare Angabe zu
Fundamentgröße und Widerstandsmoment der Pfostenprofile.
Mindestabstände: zu Gebäuden > 6 m, zu Masten, Schildern etc. > 3 m,
Luftverkehrsflächen > 60 m (sonst zusätzliche Maßnahmen erforderl.)