Der Name wird Programm:
Wir verfolgen das Ziel, in einer bezahlbaren Profilserie, mit größtmöglicher Vereinfachung
der Zubehörteile sowie vielfältiger Verwendbarkeit und Montagefreundlichkeit, unsere ganze Branchenerfahrung aus 20 Jahren zu speichern. Nachfolgend Bildergalerie.
● Die Zaunhöhe sollte mind. 2,44 m (= ICAO- Maß) bis ca. 6,50 m betragen.
● Zäune dürfen prinzipiell ohne Hilfsmittel nicht überkletter- bzw. unterkriechbar sein (Maschenstruktur rautisch).
● Beschaffenheit der Zaunelemente muss das Durchdringen/Überwinden mit Hilfsmitteln (besonderes Augenmerk
gelten: Leitern, Seilen, Stangen, Zangen, Brecheisen, Äxten, Sägen und Kleinwerkzeugen) hemmen.
● Zäune müssen im Standbereich einer Person einen hohen Durchdringungswiderstand aufweisen (der notwendige
Widerstand bestimmt sich nach der erforderlichen Reaktionszeit nach Ereignismeldung i. d. R. > 2 bis 4 Minuten).
● Klirrfreie Ausführungen für eine gut funktionierende Zaunüberwachung wird mit einteiligen Feldbeplankungen
optimal
erreicht. Mehrteiliges Übereinanderstocken von Einzelmatten ergibt zusätzliche zu verbindende Horizontalstöße,
die bei Temperaturschwankungen Klirrgeräusche und demzufolge Fehlalarme verursachen können.
● Anpassung des Zaunes an die objektbezogene Geländetopographie sollte ohne besondere werkseitige Bearbeitung
(Zaunsprünge sind Übersteighilfen!) möglich sein.
● Spitz- oder rechtwinklige Zauninnenecken sollten auf ihre Winkelhalbierende gebrochen werden, um nicht als
Übersteighilfe zu dienen.
● Übersteigsicherungen sollten flexibel ausgebildet und in Angriffsrichtung um 45°
geneigt sein oder zumindest einen freie
Überstand besitzen, so dass ein Angreifer -einschl. seiner Hilfsmittel- keinen festen Halt erlangen kann.
Eine starre zzgl. verlängerte flexible Auslage sind das Optimum.
● Die oberen Abschlüsse einer Beplankung sollten gleichzeitig die Funktion einer Vogelvergrämung erfüllen
(Vermeidung Fehlalarme bei Detektion).
● Unterkriechsicherungen sollten mindestens bis 40 cm UKG wirksam sein, mit einer gleichzeitigen Aufwuchssperre
kombiniert werden, um den Zaun bewuchsfrei zu halten. Damit reduzieren sich Folgekosten bei der Bewirtschaftung
und mögliche Fehlalarme bei einer Detektion werden vermieden.
● Toleranzen beim Pfostenabstand von 2,00 bis 2,50 m müssen möglich sein, um
für unterschiedlich lange Teilstrecken
gleich große Zaunfelder ausbilden zu können (Passfelder < 90 cm sind jedoch als Übersteighilfen zu vermeiden).
● Zäune sollten eine Endlosstruktur besitzen, gleitend mit den Pfosten verbunden werden können, um Stoßkräfte elastisch
ab- bzw. weiterleiten zu können.
● Pfosten eines Sicherheitszaunes sollten:
- variable Flanschmöglichkeiten aufweisen, um Anpassungen, Verstärkungen u./od. Zusatzbauteile (z.B. Ausleger,
Durchbruchsicherungen oder Detektionsanlagen) aus- bzw. nachrüsten zu können, da werkseitige Änderungen
im eingebauten Zustand nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich sind.
- standardisiertes Zubehör für unterschiedliche Beplankungsarten (z.B. Gittermatten, Streckmetalle und Rollengeflechten)
ohne werkseitige Änderungen jederzeit aufnehmen können. Dies dient der Zukunftssicherheit für sich
ändernde Sicherheitsbedürfnisse.
● Verschraubungen sind möglichst verdeckt und besonders demontagesicher auszuführen. Optimal und kostengünstig
sind
Durchgangsverschraubungen mit Schlossschrauben und Abrissmuttern mit einer Mindestgröße von M6.
● Starre Stoßverbindungen zwischen Beplankung und Pfosten sollten vermieden werden (gleitende Ausbildung)
Bauliche Anlagen sind bei der Planung einer detektierten Zaunanlage zwingend zu berücksichtigen.
Aufgehende Bauteile wie Fassaden, Masten etc. sind, falls der Abstand zum Zaun weniger als 3,0 bis 6,0 m beträgt,
mit zusätzlichen Maßnahmen zu sichern.
Hier kann sowohl die Zaunhöhe soweit erhöht werden, dass die volle Sicherungsfunktion wie bei der Regelhöhe wieder
erreicht wird, als auch Aufsteigesicherungen (Masten) zieldienend zum Einsatz kommen. Gesonderte Maßnahmen sind
auch dann zu treffen, wenn Fahrzeuge unmittelbar an der Anlage abgestellt werden können.
Darüber hinaus gelten die Grundsätze des „Handbuch Perimetersicherung“
(Hrsg: Verband für Sicherheitstechnik e.V.) mit redaktionellem Anforderungsprofil:
-- der Sicherheitsgruppe Justizvollzug Baden-Württemberg
- - des LKA Sachsen
- - des Verband für Sicherheitstechnik e.V., Hamburg